Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB des Übersetzungs- und Dolmetscherbüro ROLingua
1. Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse durch ROLingua erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten auch für den Fall, dass die AGB des Auftraggebers anderslautende Vereinbarungen enthalten.
Abweichende Vertragsbedingungen bzw. die Anwendung anderer Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
2. Vertragsabschluss
Alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und ROLingua werden in der Regel schriftlich abgeschlossen.
Bei mündlichen Vertragsabschlüssen erhält der Auftraggeber die AGB von ROLingua und erkennt diese mit dem Vertragsabschluss an.
3. Vertragsausführung
Die Aufträge werden bei ROLingua ausschließlich von qualifizierten, berufserfahrenen und technisch versierten Partnern ausgeführt.
Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich behandelt. Bei Dolmetschertätigkeiten sind die Partnern und Mitarbeitern von ROLingua zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei der Übersendung von Übersetzungen per E-mail oder Diskette/CD-ROM ist ROLingua nicht verpflichtet, die zur Öffnung der Dateien erforderliche Software mitzuliefern. Die Arbeiten können jedoch in Word, Works oder PDF gängigen Formen geliefert werden.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers
Für die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers findet die DIN 2345 Anwendung.
Der Auftraggeber hat den Verwendungszweck des Zieltextes zu benennen. Der vom Auftraggeber vorgelegte Ausgangstext muss nach den Regeln der jeweiligen Sprache verfasst sein und im gut lesbaren und maschinengeschriebene Form sein. Bei komplizierten Fachtexten ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Abklärung der Fachterminologie verpflichtet. Ohne entsprechende Mitwirkung wird in der üblichen Fachsprache übersetzt. Der Auftraggeber hat ROLingua rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so hat der Auftraggeber ROLingua einen Korrekturabzug zur Freigabe zu überlassen bevor das Erzeugnis in die Produktion geht. Erfolgt das nicht, übernimmt der Übersetzer keinerlei Verantwortung für den Text. Der Auftraggeber hat ROLingua die Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, ohne Aufforderung und rechtzeitig zu überlassen. Bei komplexer und fachspezifischer Dolmetschertätigkeit ist dem Dolmetscher rechtzeitig das erforderliche Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Bei jeglicher Art von Fernübertragung der übersetzten Texte hat der Auftraggeber die Korrektheit und Vollständigkeit der Übertragung sofort zu prüfen und Mängel gleich anzuzeigen. Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten von ROLingua. ROLingua ist bei nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers zum Abweichen von dem angegebenen Liefertermin berechtigt.
5. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat bei mangelhafter Auftragsausführung zunächst einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
ROLingua behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung in Form der kostenfreien Ersatzlieferung oder Nachbesserung vor.
Der Auftraggeber hat den geltend gemachten Mangel unverzüglich, schriftlich und unter genauer Angabe der Auftragskennzeichen geltend zu machen. Im Falle des Fehlschlages der Mängelbeseitigung finden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung.